Anlagentechnischer Brandschutz

Sicherlich kennen alle Menschen ein paar Gegenstände aus dem anlagentechnischen Brandschutz, ohne es zu wissen. Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören Wegweiser bei Notausgängen oder auch kleine Feuerlöschen in Fluren von großen Einkaufszentren. Wenn Sie sich schon einmal gefragt haben welche Voraussetzungen es gibt, damit ein Gebäude im anlagentechnischen Brandschutz gut ausgerüstet ist, dann sollten Sie sich den folgenden Beitrag gut durchlesen. 

Was ist anlagentechnischer Brandschutz?

Zum „anlagentechnischer Brandschutz“ gehören alle Bereiche
der Brandschutztechnik. Dazu zählen Anlagen, die Brände frühzeitig erkennen,
Alarm auslösen und die Evakuierung eines Gebäudes ermöglichen. Sie sichern Rettungswege,
indem sie entweder Feuer und Rauch fernhalten oder verhindern, dass sich ein
Brand weiter ausbreitet. Typische Beispiele für anlagentechnischen Brandschutz
sind Rauchmelder, Feuerlöscher oder Sprinkleranlagen.

Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen zum
anlagentechnischen Brandschutz lässt sich in vier Kategorien einteilen,
abhängig von den Anforderungen vor Ort.

Die Kategorien kann man folglich einteilen:

Kategorie

Umfang des anlagentechnischen Brandschutzes

Kategorie 1: Vollschutz

Alle Räume
erhalten Meldeanlagen zur Branderkennung

Kategorie 2: Teilschutz

Einzelne
Bereiche werden mit technischen Anlagen auf Feuer überwacht.

Solche
Brandabschnitte können zum Beispiel Räume mit besonderen Gefahren oder
Gefährdungen sein.

Kategorie 3: Schutz von Fluchtwegen

Sicherheitsanlagen
kommen nur in gekennzeichneten Fluchtwegen zum Einsatz. Die Anlagen sollen
gewährleisten, dass alle anwesenden Personen das Gebäude im Brandfall über
die Fluchtwege sicher verlassen können.

Kategorie 4: Einrichtungsschutz

Es werden nur
Räume mit besonders schützenwerten Einrichtungsgegenständen mittels
anlagentechnischer Einrichtung bewacht. Auch diese Kategorie ist in der Regel
auf einzelne Brandabschnitte begrenzt.

Der anlagentechnische Brandschutz ist ein Teil der
Brandschutzorganisation im Betrieb, für die vorrangig der Arbeitgeber
verantwortlich ist. Er ist für grundlegende Entscheidungen im Brandschutz
zuständig, kann zur Unterstützung aber beispielsweise einen Brandschutzbeauftragten bestellen, der Ihnen einige Arbeit abnehmen. Ob der Arbeitgeber dabei externe oder geschulten interne Brandschutzbeauftragte wählt, bleibt ihm überlassen. Externe Brandschutzbeauftragte
planen dazu allerdings eindeutig genauer und sind vom Fach.

Damit Arbeitgeber ihre Entscheidung im Brandschutz
rechtssicher treffen können, müssen sie die gesetzlichen Vorgaben kennen. Das
„Sicherheitshandbuch Brandschutz“ hilft Arbeitgebern und Verantwortlichen im
Brandschutz, Maßnahmen zum anlagentechnischen Brandschutz nach aktuellen
Vorschriften umzusetzen.

Um alle geltenden Regelwerke griffbereit zu haben, gibt es außerdem das „Handbuch Brandschutzvorschriften“. Es beinhaltet alle relevante DIN-Normen und gesetzlichen Vorschriften, womit es sich ideal als Nachschlagwerk für den
täglichen Gebrauch eignet.

Fazit

Wenn Sie als Arbeitgeber sagen „ich möchte mich voll und
ganz auf meine Arbeit konzentrieren“, sollten Sie einen externen
Brandschutzbeauftragten in Betracht ziehen. Dieser wird Ihren Betrieb prüfen
und die Planung für alle Maßnahmen im Brandschutz übernehmen. Alles im Thema
Brandschutz wird von Experten übernommen. 

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