Zuzahlung zum Hörgerät – welche Kosten können auf Sie zukommen?
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse
Wenn aus medizinischer Sicht Hörhilfen erforderlich sind, ist Ihre Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu bezahlen. Sind Sie nicht grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht befreit, müssen Sie einen Beitrag von Euro 10,- pro Hörgerät für ein sogenanntes Kassenmodell bezahlen.
Mindeststandard für Hörgeräte
Hörgeräte müssen heute über bestimmte Eigenschaften verfügen. Auch zuzahlungsfreie Hörhilfen haben diese Mindeststandards:
– Digitaltechnik
– 3 oder mehr Hörprogramme, individuell abstimmbar
– 4 oder mehr Kanäle, getrennt voneinander regelbar
– Störschallunterdrückung
– Rückkopplungsunterdrückung
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen
Gemäß der gesetzlichen Richtlinie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Betrag von bis zu Euro 784,94 für eine Hörhilfe. In der Regel müssen Sie die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von Euro 10,- pro Hörgerät selbst übernehmen. Benötigen Sie für jedes Ohr eine Hörhilfe, so sind das Euro 20,- insgesamt. In Einzelfällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen höhere Kosten, wenn nur ein teureres Gerät die ausreichende Versorgung gewährleisten kann. Dazu müssen Sie Ihrem Antrag auf Kostenübernahme ein Attest beilegen, in dem die medizinische Notwendigkeit vom Arzt dargelegt wird.
Freie Wahl des Hörgeräteakustikers
Mit Ihrem Rezept können Sie sich an einen Hörgeräteakustiker Ihrer Wahl wenden. Es ist durchaus üblich, das Angebot und die Kompetenz von zwei oder drei Anbietern zu vergleichen. Erste Anlaufstelle beispielsweise für Hörgeräte in Berlin können die Gelben Seiten oder Empfehlungen von Freunden und Bekannten sein. Jeder Hörgeräteakustiker kann selbst entscheiden, welche Hörgeräte er führt. Er ist allerdings verpflichtet, Modelle anzubieten, die dem Festbetrag der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, so dass keine Zuzahlung zum Hörgerät notwendig wird. Die Mindestanforderungen für die Kassenmodelle wurden im Jahr 2013 definiert. Da in den modernen Geräten stets die neueste Technik verbaut wird, kann es sein, dass Sie mit einem dieser Hörgeräte besser zurechtkommen. Die Zuzahlung kann je nach Hörhilfe einen Betrag von bis zu Euro 2.800,- je Hörgerät betragen. In vielen Fällen lohnt sich die Mehrinvestition. Nicht immer ist die Hörhilfe ohne Zuzahlung geeignet. Umgekehrt ist aber auch nicht zwingend die teuerste Hörhilfe die beste für Ihre individuellen Ansprüche. Ihr Hörgeräteakustiker wird Sie umfassend beraten und das für Sie passende Hörgerät empfehlen. Zusätzlich bekommen Sie bei Ihrem Experten für Gehörgeräte das passende Zubehör, Pflegeprodukte und weitere Ergänzungen, die benötigt werden und das alles auch Online.