Arbeitsrecht – welche Rechte habe ich?

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Wenn Sie im Moment rechtliche Schwierigkeiten haben im Themengebiet Arbeitsrecht, dann sollten Sie unbedingt diesen Beitrag lesen.

 
Was ist das Arbeitsrecht?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die zwei tragenden Rollen in der Wirtschaft. Weil Arbeitnehmer Arbeitgebern unterlegen sind, gibt es das Arbeitsrecht in Deutschland.

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist durch viele verschiedene Gesetze geregelt. Darunter zum Beispiel das Bundesurlaubsgesetz (BurlG)9999, fas Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und das Teilzeit- und Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Individualarbeitsrecht

Beim Individualarbeitsrecht geht es um die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt vor allem die Arbeitsbedingungen. Dazu gehören beispielsweise die Arbeitszeiten, das Kündigungsrecht, die Arbeitnehmerpflichten und der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers.

Kollektives Arbeitsrecht

Beim kollektiven Arbeitsrecht geht es in erster Linie um die Beziehung zwischen Arbeitgebern und den Vertretern der Arbeitnehmer. Dazu zählen das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen.

Arbeitsrecht und Kündigung

Sowohl Abreitnehmer als auch Arbeitgeber haben das Recht ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Arbeitnehmer stehen hier unter dem Kündigungsschutz. Es schützt den Arbeitnehmer vor unwirksamen Kündigungen. Es gibt ordentliche, außerordentliche oder einvernehmliche Kündigungen. Laut Kündigungsschutzgesetz muss für eine außerordentliche Kündigung immer ein triftiger Grund vorliegen. Dieser muss Personen, betriebs oder verhaltensbedingt sein.

Bei bestimmten Personen besteht ein besonderer Kündigungsschutz:

  • Frauen während der Schwangerschaft, in den ersten vier Monaten nach der Geburt und während der Elternzeit
  • Behinderte Menschen und
  • Betriebsratsmitglieder

Arbeitsrecht und Arbeitszeiten

Damit der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausüben kann, benötigt er Zeit, genauso benötigt er aber auch Pausen. Neben dem Gehalt ist auch die Arbeitszeit pro Tag, pro Woche und pro Monat Vertraglich festgehalten. Im Arbeitsschutzgesetz ist die rechtlich zugelassene Höchstarbeitszeit geregelt. Diese beträgt laut § 3 Arbeitszeitgesetz 8 Stunden pro Werktag. Rechnet man mit 6 Werktagen, darf man nicht die Obergrenze von 48 Stunden pro Woche überschreiten.

Ruhepausen

Nicht nur eine Höchstgrenze der Arbeitsstunden, auch eine Mindestgrenze der Pausenzeiten muss eingehalten werden. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • 6 Arbeitsstunden oder weniger – keine Pause vorgeschrieben
  • Mehr als 6 und bis zu 9 Arbeitsstunden – mindestens einmal 30 Minuten oder zweimal 15 Minuten
  • Mehr als 9 Arbeitsstunden – mindestens einmal 45 Minuten oder dreimal jeweils 15 Minuten. Die maximale Arbeitszeit von 6 Stunden ohne Pause darf nicht überschritten werden.

Fazit

Wenn Ihr Arbeitgeber gegen eins dieser Gesetze verstößt, sollen Sie nicht ruhig bleiben, suchen Sie sich rechtlichen Beistand. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird Sie bei Arbeitsrechtlichen Anliegen unterstützen und Ihnen Mut machen.

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