Arbeitsunfälle was muss man tun und wer kann helfen?

Im Jahr 2021 gab es laut der DGUV 12.079 Arbeitsunfälle in Deutschland. Viele Arbeitnehmer wissen allerdings nicht, welche Unfälle oder Verletzungen unter einen Arbeitsunfall fallen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen erklären, welche Unfälle und welche Verletzungsarten zu einem Arbeitsunfall gehören und welche Schritte Sie nach einem Unfall gehen müssen. 

Was zählt als Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle müssen nicht unmittelbar am Arbeitsplatz passieren, sie können in vielen Bereichen des täglichen Lebens geschehen. Unteranderem liegt auch in folgenden Fällen grundsätzlich ein Arbeitsunfall vor:

  • Unfall bei Ausübung eines Ehrenamtes
  • Unfall bei der Pflege eines nahen Angehörigen
  • Unfall während des Schulbesuchs 
  • Unfall eines Kindes in der Kita 
  • Unfall während einer Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall

Wegeunfälle sind ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst.

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Wer einen Arbeits- oder Wegeunfall hat, dem stehen besondere Leistungen der Unfallkasse zu. Ziel dahin ist es, den Arbeitnehmer schnellstmöglich wieder in das Berufsleben einzugliedern. Dazu muss die gesetzliche Unfallkasse alle geeigneten Mittel zur Verfügung stellen. Dabei reicht das Leistungsangebot von Heilbehandlungen zu Reha und Physiotherapie bis Versorgung mit Hilfsmitteln, in besonderen Härtefällen stellen sie sogar eine Spezialausrüstung am Arbeitsplatz zur Verfügung oder bauen die Wohnung des Arbeitnehmers um.

Die Verletztenrente bei dauerhafter Krankheit

Wenn sich ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit gesundheitlichen Schaden zuzieht, erhält von der Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente. Der Anspruch besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 Prozent gemindert ist. Bei einem vollständigen Verlust der Erwerbsfähigkeit erhält der Arbeitnehmer eine jährliche Rente in Höhe von zwei Drittel seines Bruttojahresverdienstes. Bei einer 20-prozentigen Minderung erhält der Arbeitnehmer 20 Prozent dieser Rente. Häufig wird die Rente zunächst befristet gezahlt. Ist der Versicherte jedoch dauerhaft krank, bekommt er auch die Rente dauerhaft ausgezahlt.

Arbeitsunfall, was muss ich nun tun?

Die ersten Wege nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollten zu einem Durchgangsarzt führen. Dieser ist meist ein Unfallchirurg oder ein Orthopäde mit einer besonderen Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherung. Ebenso sollte man unverzüglich den Chef informieren. Ist der Beschäftigte länger als drei Tage arbeitsunfähig, muss das Unternehmen die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informieren.

Fazit

Falls Sie vor kurzem einen Arbeits- oder Wegeunfall
hatten und Probleme zwischen Ihrem Arbeitgeber oder der Unfallkasse und Ihnen
ergeben haben, sollten Sie sich schnellmöglich einen rechtlichen Beistand
suchen. Die Spezialisten für Arbeitsrecht der Kanzlei Dierk A. Lesch helfen Ihnen gerne weiter. 

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