Verbrechen und Vergehen – Was ist der Unterschied?

Verbrechen und Vergehen sind zwei Kategorien von Straftaten, die in Deutschland nach ihrer Schwere unterschieden werden. Diese Einteilung ist nicht nur aus rechtlicher Sicht von Bedeutung, sondern auch im Hinblick auf die möglichen Strafen und die gesellschaftliche Bewertung der Tat. Im Folgenden wird erläutert, was Verbrechen und Vergehen voneinander unterscheidet und wann eine Tat als das eine oder das andere eingestuft wird.

1. Definition Vergehen

Vergehen sind Straftaten von geringerer bis mittlerer Schwere. Sie sind im Strafgesetzbuch (StGB) und anderen strafrechtlichen Gesetzen geregelt. Die Rechtsfolge bei Vergehen kann sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe sein. Entscheidend ist hierbei, dass die Freiheitsstrafe im Rahmen des Strafmaßes unter einem Jahr oder alternativ in Geldstrafe bestehen kann. Beispiele für Vergehen sind:

  • Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

Vergehen können in unterschiedlichen Schweregraden auftreten, weshalb auch die Bandbreite an möglichen Strafen flexibel ist. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, mit einer Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe sanktioniert zu werden.

2. Definition Verbrechen

Verbrechen sind die schwerwiegenderen Straftaten, die laut § 12 Abs. 1 StGB zwingend mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr geahndet werden. Eine Geldstrafe kann hier nicht die alleinige Rechtsfolge sein. Verbrechen greifen tief in die Grundrechte anderer ein und stellen eine erhebliche Bedrohung für das Rechts- und Gesellschaftssystem dar. Beispiele für Verbrechen sind:

  • Mord (§ 211 StGB)
  • Raub (§ 249 StGB)
  • Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

Aufgrund ihrer Schwere führen Verbrechen oft zu intensiveren strafrechtlichen Ermittlungen und härteren Strafen, die auch eine längere Freiheitsstrafe umfassen.

3. Abgrenzung: Wann ist eine Tat ein Verbrechen, wann ein Vergehen?

Der wesentliche Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen liegt im rechtlichen Strafmaß, das für die jeweilige Tat vorgesehen ist:

  • Vergehen: Straftaten, bei denen das Gesetz als Strafrahmen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen unter einem Jahr vorsieht.
  • Verbrechen: Straftaten, die zwingend mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden.

Diese Unterscheidung wird durch den rechtlichen Wortlaut und die Mindeststrafe getroffen. Während Vergehen grundsätzlich auch mit einer Geldstrafe sanktioniert werden können, ist dies bei Verbrechen ausgeschlossen. Ein Verbrechen ist per Definition immer eine schwerwiegende Straftat, während Vergehen leichter wiegende Straftaten umfassen.

4. Wann wird ein Vergehen zu einem Verbrechen?

Ein Vergehen kann unter bestimmten Umständen auch zu einem Verbrechen werden, wenn es durch erschwerende Umstände aufgewertet wird. Das Strafgesetzbuch kennt viele Tatbestände, bei denen ein Grunddelikt (meist ein Vergehen) durch besondere Merkmale zu einer schwerwiegenderen Straftat (meist ein Verbrechen) führen kann.

Ein Beispiel ist die Körperverletzung:

  • Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) ist ein Vergehen und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.
  • Führt die Körperverletzung jedoch zu schwerwiegenden Folgen wie dem Verlust von Gliedmaßen oder dauerhafter Entstellung, kann dies zur schweren Körperverletzung (§ 226 StGB) führen, die als Verbrechen gilt und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird.

Ähnlich verhält es sich bei einem Diebstahl:

  • Ein einfacher Diebstahl gilt als Vergehen.
  • Wird der Diebstahl jedoch unter erschwerenden Umständen wie beispielsweise unter Anwendung von Gewalt begangen, kann dies als Raub (§ 249 StGB) gewertet werden, was ein Verbrechen darstellt.

5. Rechtliche Folgen und Verfahren

Die rechtlichen Konsequenzen von Verbrechen und Vergehen unterscheiden sich maßgeblich durch die Art der Strafe:

  • Vergehen können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Häufig sind Verfahren bei Vergehen weniger komplex, insbesondere wenn keine Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Zudem besteht bei vielen Vergehen die Möglichkeit von milderen Sanktionen, wie Bewährungsstrafen.
  • Verbrechen ziehen hingegen in der Regel härtere Strafen nach sich, meist in Form einer mehrjährigen Freiheitsstrafe. Verfahren bei Verbrechen sind oft langwieriger und werden intensiver durch die Strafverfolgungsbehörden behandelt. Auch die Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung ist bei Verbrechen stark eingeschränkt.

Bei beiden Delikten gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung, das heißt, die Tatverdächtigen gelten solange als unschuldig, bis ihre Schuld im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens rechtskräftig festgestellt wird.

Fazit

Die Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen basiert im Wesentlichen auf der Schwere des Delikts und dem vorgesehenen Strafmaß. Während Vergehen auch mit einer Geldstrafe oder kurzen Freiheitsstrafe geahndet werden können, erfordern Verbrechen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Diese Unterscheidung hat weitreichende Folgen für die rechtliche Behandlung der Tat, die Art des Strafverfahrens und die Höhe der Sanktionen.

Schreibe einen Kommentar