Da will man sich ein Carport aus Holz bauen und erfährt plötzlich, dass selbstgebaute Carports eine separate Genehmigung benötigen? Wenn man was am Haus oder an der Garage anbauen möchte, braucht man eine Baugenehmigung, das war klar, aber beim Bau eines überdachten Unterstellplatzes aus Holz?! Carport sind ja „Autohafen“ und – wie ich nun weiß -weit mehr als Unterstellplatz.
So viel ich nun weiß, ist es keine pauschale Regelung. Nicht immer braucht der Eigentümer eine Genehmigung. Wer entscheidet das? Und was muss mein Carport alles haben, um akzeptiert zu werden?
erste Frage, wo befindet sich dein Grundstück (Region)? Zum einen ist es Ländersache und auch abhängig von Bundesland oder Gemeinde. Möglicherweise hat man also Glück. (Nach einer Bauordnung sind Carports bis zu 30 Quadratmeter Fläche ohne Genehmigung erlaubt, Das ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass so manche Gewächshäuser bis 100 Quadratmeter haben können.)
Zweite Frage ist, was sagt dein Nachbar dazu (Mindestabstand und so weiter) oder was weiß das Bauamt? Einfach drauf losbauen bitte nur, wenn die zuständige Behörde in der Gemeinde davon unterrichtet ist.
Und die dritte Frage ist, wie groß oder klein soll denn der Unterstellplatz sein? Wie viel Fläche soll das Carport später aufweisen? Je geringer, desto wahrscheinlich darf man einfach so drauf losbauen.
Vierter Punkt ist, wo genau auf dem Grundstück steht das geplante Holzobjekt? (hier wieder die Frage, wo genau am Haus, an der Straße oder im Garten soll das gute Stück liegen?) Dank meines rechtlichen Beistands aus Mettman konnte ich nun anfangen das Carport zu bauen. Es wird ein lackiertes in Robinie-Holz mit einer Farbe , das an hellem Gold erinnert. Robinien sind sog. falsche Akazien.