Eilantrag soll Räumung des „Heibo“ verhindern!

Die Besetzer des Heidebogens nördlich von Dresden wehren sich juristisch dagegen, dass der Freistaat ihr Protestcamp räumt. Der Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz ist am Montag beim Verwaltungsgericht Dresden eingegangen.

Einige dutzend Menschen besetzten den Heidebogen, ein Waldstück in der Westlausitz zwischen Ottendorf-Okrilla und Würschnitz. Der „Heibo“ soll weichen, damit das Kieswerk Ottendorf-Okrilla seine Kiesgrube erweitern kann. Es geht um 135 Hektar Wald. Das Genehmigungsverfahren für das weit größere Abbaugebiet Würschnitz-West läuft noch.

Das Landratsamt Bautzen verfügte vergangenes Jahr unter anderem, dass die Protestierenden Versammlungsauflagen nachkommen müssten. Unter anderem sollten sie Seile von ihrem Baumhäusern entfernen. Dagegen und gegen andere Auflagen wehrte sich. Das Oberverwaltungsgericht Dresden stimmte damals teilweise den Behörden und in anderen Fragen den Protestierenden zu.

Im Spätsommer 2021 ist das erste Baumhaus entstanden, seitdem kamen gut ein Dutzend Baumhäuser, Hütten, Hochstände und Barrikaden hinzu. 

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