Fledermauskot rechtfertigt keine Mietminderung, urteilt Gericht

Vor Gericht landen so einige skurrile Fälle, wie dieser hier aus Bayern.

Die Bewohner einer ländlichen Wohnung behaupteten, täglich bis zu 50 Fledermauskotspuren auf ihrer Terrasse zu entdecken. Das Amtsgericht in Starnberg hat jedoch entschieden, dass eine Mietminderung in diesem Fall nicht gerechtfertigt ist. Die Anwesenheit von heimischen Tieren sei in ländlichen Gebieten zu akzeptieren, solange keine messbare Beeinträchtigung der Wohnqualität vorliegt.

Wenn man auf dem Land lebt, muss man sich mit einheimischen Tierarten und ihren Ausscheidungen arrangieren – zumindest, solange dies keine nachweisliche Beeinträchtigung der Lebensqualität mit sich bringt. Dieses Urteil wurde vom Amtsgericht Starnberg (Aktenzeichen: 4C 768/21) gefällt.

Fledermäuse sind faszinierende Wesen und stehen unter Schutz, aber als Mitbewohner können sie manchmal lästig sein. Eine Familie in Andechs, Bayern, behauptete, dass sie täglich bis zu 50 Fledermauskotspuren auf ihrer Terrasse in ihrer Mietwohnung gefunden habe. Sie reichten eine Klage ein und verlangten bauliche Maßnahmen, um das Fledermausquartier zu schließen, sowie eine Mietminderung. Die Richter wiesen die Klage am 10. Februar ab, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dpa am Montag mitteilte.

Das Amtsgericht entschied, dass die Begegnung mit heimischen Tierarten und ihren Ausscheidungen in ländlichen Gebieten hinzunehmen sei. Eine messbare Beeinträchtigung der Wohnqualität könne nur dann vorliegen, wenn die störenden Tiere aufgrund baulicher Gegebenheiten in übermäßiger Zahl auftreten oder in der Nähe des Mietobjekts gezüchtet werden. In diesem Fall sei jedoch keine dieser Bedingungen erfüllt. Zeugenbefragungen hätten die tägliche Belastung von bis zu 50 Fledermauskotspuren nicht bestätigt.

Eine Expertin für Fledermäuse stellte fest, dass über der Terrasse keine große Kolonie von Fledermäusen lebte, da sie nur vereinzelte Exemplare beobachten konnte. Das Verschließen des Quartiers sei aufgrund des Artenschutzes nicht ohne weiteres möglich. Auch in Bezug auf mögliche Gesundheitsrisiken für die beiden minderjährigen Kinder konnte das Gericht keine Entscheidung zugunsten der Kläger treffen, da keine konkrete Gefahr durch den Kontakt mit den Ausscheidungen nachgewiesen wurde.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, und der Streit damit noch nicht endgültig beigelegt ist.

Es ist wichtig anzumerken, dass Mietrechtsstreitigkeiten oft komplex sind und individuelle Umstände berücksichtigt werden müssen. In solchen Fällen kann es von entscheidender Bedeutung sein, einen erfahrenen Anwalt für Mietrecht hinzuzuziehen, der die Rechte und Pflichten sowohl von Mietern als auch von Vermietern kennt. Ein kompetenter Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre rechtlichen Optionen zu verstehen, den Prozess zu navigieren und sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten werden. Dies kann dazu beitragen, Streitigkeiten zu klären und die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.