Die Bundesländer veröffentlichen auf der Internetseite lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen und Informationen bezüglich alltäglich Lebensmittel und andere Güter. Meistens handelt es sich dabei um Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Kunden, die das Produkt kauften oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch die Unternehmer selbst. Erfasst werden einschlägige Informationen über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft werden und möglicherweise bereits an Konsumenten abgegeben wurden.
Was ist unter öffentlichen Warnungen und Informationen zu verstehen?
Eine öffentliche Warnung oder eine Information der Öffentlichkeit soll durch die Behörden erfolgen, wenn der Verdacht für ein Gesundheitsrisiko besteht, wenn gegen Vorschriften im Lebensmittelbereich-Bereich verstoßen wurde. Klare Sache, nicht immer ist alles sicher, warum ist selten zu erfahren.
Im Einzelfall muss ein Anhaltspunkt dafür vorliegen, dass von einem Produkt eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht
ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge in den Verkehr gelangt ist. Oft waren das in letzter Zeit:
– Salmonellen
– Glassplitter
– undeklarierte Allergene
Ein begründeter Verdacht besteht, wenn nicht nur in unerheblichem Ausmaß gegen Täuschung verstoßen wird.
Im Einzelfall muss ein Anhaltspunkt dafür vorliegen, dass von einem Produkt eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit ausgeht
ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge in den Verkehr gelangt ist. Oft waren das in letzter Zeit:
– Salmonellen
– Glassplitter
– undeklarierte Allergene
Ein begründeter Verdacht besteht, wenn nicht nur in unerheblichem Ausmaß gegen Täuschung verstoßen wird.