der liebe hausbau

Eine starke Bebauung an und mit Wohnhäusern in größeren Stadten in NRW kommt es häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen unter Nachbarn. Die benachbarten Eigentümer sind jedoch nichtvöllig  rechtlos gestellt und können sich gegen störende Bebauungen natürlich zur Wehr setzen: Hierbei handelt es sich um das „Ob“ und  „Wie“ gebaut werden darf, eben keine Störungen soll eintreten und der Nachbar in seiner Position geschützt sein. Beeinträchtigt sind die Grundstücke, die durch das Vorhaben oder die Nutzung in ihren öffentlich-rechtlichen Belangen berührt werden können. Jeder Nachbar kann sich mit Erfolg auf die Verletzung des Rücksichtnahmegebotes berufen. 


Hier mal eine schöne Doku über Hausbau im Generellen.



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