Sicherlich hat sich jeden schon einmal gefragt, was passieren würde, wenn genau jetzt an Ort und Stelle ein Feuer ausbricht. Was würde passieren und welche Maßnahmen würden getroffen werden, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern? Sie würden es wahrschlich nicht fassen, wenn Sie sehen wie viele Brandschutzmaßnahmen um Sie herum getroffen wurden, die Sie nicht einmal realisieren. Im folgenden Blogbeitrag möchte ich Ihnen eine der Brandschutzmaßnahmen näherbringen und diese Maßnahme für Sie verständlich machen, denn wer weiß schon, wann Sie solch eine Maßnahme einmal benötigen.
Feststellanlage (FSA)
Eine Feststellanlage oder auch Türfeststellanlage ist eine Maßnahme zum Offenhalten von Brandabschlüssen wie z.B. Brandschutztüren, Rollstore oder auch Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten. Diese Anlagen sollen dafür sorgen, dass Rauchabschlüsse offengehalten werden und in einem Brandfall die Tür sicher schließt, so dass sich der Brand vorzugsweise nicht weiter entwickeln kann. Die FSA gehört zum Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes.
Aufbau
Eine Feststellanlage besteht folglich aus diesen Bauteilen:
- Energieversorgung
- Feststelleinrichtung (Zum Beispiel ein Magnet mit Ankerplatze oder einem automatischen Türschließer)
- Mindestens ein Branderkennungselement und
- Mindestens einem Handauslöser
Taster müssen laut Vorgabe rot sein, auf Ihnen muss sich der Schriftzug „Tor schließen“ befinden. Heutzutage werden häufig optisch-reagierende Rauchmelder in die FSA eingebaut. Früher wurden auch Wärmedifferenzmelder benutzt, was heute nicht mehr allzu häufig der Fall ist. Am Anfang wurden ebenfalls Ionisationsrauchmelder benutzt, diese sind jedoch fast vollständig vom Markt aufgrund ihrer Radioaktivität. Sie müssen in Deutschland als Sondermüll entfernt werden und mit ihrer Seriennummer und Einbauort im Landesamt für Umweltschutz registriert werden.
Manche Systeme sind mit Akkus ausgestattet, falls die Energieversorgung einmal ausfallen sollte.
Zulassung
Eine FSA benötigt in Deutschland als Verwendbarkeitsnachweis gemäß Bauregelliste A Teil 1 Ziff. 6.25 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Diese können Sie in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bauchtechnik erlangen. Sie ist dann 5 Jahre gültig und kann durch einen Antrag verlängert werden. Ist dieser Antrag einmal erloschen, darf die Anlage nicht mehr eingebaut werden. Bestehende Anlagen können aber weiter betrieben werden, solange sie den ursprünglichen Ansprüchen weiterhin stattgeben.
Fazit
Wenn Sie für Ihr Unternehmen oder Gebäude eine Feststellanlage benötigen, würde ich mich an einen renommierten Dienstleister wie El-Si Serviceteam Elektro- und Sicherheitstechnik GmbH wenden. Diese Anlagen sind äußert komplex und müssen im Ernstfall Leben retten können. Wenn Sie hierbei an ein falsches Unternehmen gelangen, ist die Rettung und Funktion zum einen nicht gewährleistet und zum anderen sind Sie schließlich eine Menge Geld los. Zudem müssen Sie die Kosten tragen, wenn eine solche Anlage bei einem Feuerausbruch nicht funktioniert.