Was ist ein Brandschutzhelfer?
Ein Brandschutzhelfer ist meist eine von mehreren Personen innerhalb eines Unternehmens, die vom Abreitgeber benannt wird, um im Falle von Bränden bestimmte festgelegten Aufgaben der Brandbekämpfung zu übernehmen. Er kann dazu mit den ebenfalls vom Arbeitgeber zu benennenden betrieblichen Ersthelfern und Evakuierungshelfern zusammenarbeiten. Diese werden gemäß §10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der „Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2) und der Unfallverhütungsvorschrift ernannt.
Gemäß der Arbeitsschutzrichtlinie A2.2 umfasst die Ausbildung zum Brandschutzhelfer unter anderem die Vermittlung von Kenntnissen, die im Brandfall nötig sind. Dies sind die Verhaltensweisen im Brandfall, Gefahren durch Brände, die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes sowie der betrieblichen Brandschutzorganisation. Darüber hinaus erlernen die Brandschutzhelfer den Einsatz von Brandschutzeinrichtungen und üben den Einsatz eines Handfeuerlöschers an einem Brandsimulator.
Vom Brandschutzhelfer ist der Brandschutzbeauftragte zu unterscheiden, der das Unternehmen bei Fragen des Brandschutzes berät und die Brandschutzhelfer oder Evakuierungshelfer aus- und fortbildet.
Aufgaben eines Brandschutzhelfers
Zu den Aufgaben eines Brandschutzhelfers zählen:
• Unterstützung der Brandschutzbeauftragten
• Vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
• Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
• Bedienung der Brandschutzeinrichtung – dazu zählen Feuerlöscher, Handfeuermelder und Wandhydranten
• Einweisen der eintreffenden Feuerwehr
Ausbildung
Die Ausbildung der Brandschutzhelfer ist durch die ASR A2.2 und DUV-Information 205-023 geregelt. Weiterer Bedarf im jeweiligen Unternehmen wird durch den Brandschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Unternehmer festgelegt. In jedem Fall gehört eine umfangreiche Schulung auf allen vorgehaltenen Löschgeräten zur Ausbildung. Die DGUV empfiehlt die Ausbildung in Abständen von mindestens 3 bis 5 Jahren bzw. bei wesentlichen betrieblichen Anforderungen in kürzeren Abständen zu wiederholen. Angehörige der Feuerwehr können nach abgeschlossenen Grundausbildungslehrgang als Truppmann/Truppfrau ohne weitere Ausbildung zum Brandschutzhelfer bestellt werden.
Um zum Brandschutzhelfer benannt werden zu können, ist eine vorherige Ausbildung notwendig. Die Verantwortung der Ausbildung liegt beim Arbeitgeber. Dieser kann seine Brandschutzhelfer theoretisch selbst ausbilden, wenn er über das entsprechende Fachwissen verfügt. Allerdings ist auch eine externe Schulung möglich. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer setzt sich aus einem theoretischen Teil (4x45Minuten) mit abschließender Lernerfolgskontrolle und einem praktischen Teil zusammen.
Häufigste Brandursachen
In erster Linie ist die Elektrizität die häufigste Brandursache in Deutschland. Ein Elektrobrand passiert schnell, unerwartet und hängt oft mit Unwissenheit zusammen. Viele wissen zum Beispiel nicht, dass Mehrfachsteckdosen auch eine Leistungsgrenze haben. Wenn Sie diese also überschreiten, kann es zu einer Überhitzung kommen.
Fazit
Ein Brandschutzhelfer ersetzt keinen Brandschutzbeauftragten, ist aber dennoch für Unterstützungsarbeiten essenziell wichtig und fast schon unverzichtbar. In einem Brandfall weiß dieser ganz genau, was zu tun ist. Wenn Sie auch überlegen diese Schulung durchzuführen, aber diese nicht extern machen möchten, kann ein externer Brandschutzbeauftragter, zu Ihnen in den Betrieb kommen und diese Schulung vor Ort durchführen.